Zuzug, Wegzug

Wer in eine politische Gemeinde zu- oder wegzieht oder in ihr umzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden. Sie können Ihren Zuzug, Umzug oder Wegzug persönlich oder elektronisch mit «eUmzug» melden.

Wir benötigen folgende Unterlagen:

Zuzug (Anmeldung)

Schweizer Bürger/in

  • Heimatschein für Niederlassung (sofern vorhanden)
  • Heimatausweis für Wochenaufenthalt
  • Familienbüchlein
    (bei verheirateten Personen)
  • aktuelle Krankenversicherungspolice oder Versichertenkarte über die Grundversicherung (KVG)
  • Mietvertrag oder Mietbestätigung

Ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass (oder bei EU/EFTA-Bürger: ID-Karte)
  • Ausländerausweis (sofern vorhanden)
  • Familienbüchlein (bei verheirateten Personen)
  • aktuelle Krankenversicherungspolice oder Versichertenkarte über die Grundversicherung (KVG)
  • Geburtsurkunde
  • evtl. Heiratsurkunde
  • evtl. Scheidungsurteil
  • Mietvertrag oder Mietbestätigung 

Wegzug (Abmeldung)

Schweizer Bürger/in

  • Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis oder Ausweis (ID/Pass)

Ausländische Staatsangehörige

  • Reisepass oder ID-Karte
  • Ausländerausweis

eUmzug

Unabhängig von den Schalteröffnungszeiten können Sie Ihren Zuzug, Umzug oder Wegzug innerhalb der Schweiz elektronisch unter eUmzug melden.