Wer in eine politische Gemeinde zu- oder wegzieht oder in ihr umzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden. Sie können Ihren Zuzug, Umzug oder Wegzug persönlich oder elektronisch mit «eUmzug» melden.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
Zuzug (Anmeldung)
Schweizer Bürger/in
- Heimatschein für Niederlassung (sofern vorhanden)
- Heimatausweis für Wochenaufenthalt
- Familienbüchlein
(bei verheirateten Personen)
- aktuelle Krankenversicherungspolice oder Versichertenkarte über die Grundversicherung (KVG)
- Mietvertrag oder Mietbestätigung
Ausländische Staatsangehörige
- Reisepass (oder bei EU/EFTA-Bürger: ID-Karte)
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Familienbüchlein (bei verheirateten Personen)
- aktuelle Krankenversicherungspolice oder Versichertenkarte über die Grundversicherung (KVG)
- Geburtsurkunde
- evtl. Heiratsurkunde
- evtl. Scheidungsurteil
- Mietvertrag oder Mietbestätigung
Wegzug (Abmeldung)
Schweizer Bürger/in
- Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis oder Ausweis (ID/Pass)
Ausländische Staatsangehörige
- Reisepass oder ID-Karte
- Ausländerausweis
eUmzug
Unabhängig von den Schalteröffnungszeiten können Sie Ihren Zuzug, Umzug oder Wegzug innerhalb der Schweiz elektronisch unter eUmzug melden.