Wer in eine politische Gemeinde zu- oder wegzieht oder in ihr umzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden. Sie können Ihren Zuzug, Umzug oder Wegzug persönlich oder elektronisch mit «eUmzug» melden.
Wir benötigen folgende Unterlagen:
Zuzug (Anmeldung)
Schweizer Bürger/in
- Heimatschein für Niederlassung
- Heimatausweis für Wochenaufenthalt
- Familienbüchlein
(bei verheirateten Personen) - aktuelle Krankenversicherungspolice über die Grundversicherung (KVG)
- Mietvertrag
Ausländische Staatsangehörige
- Reisepass
- Ausländerausweis (sofern vorhanden)
- Familienbüchlein (bei verheirateten Personen)
- aktuelle Krankenversicherungspolice über die Grundversicherung (KVG)
- Geburtsurkunde
- evtl. Heiratsurkunde
- evtl. Scheidungsurteil
- Mietvertrag
Wegzug (Abmeldung)
Schweizer Bürger/(in
- Schriftenempfangsschein / Niederlassungsausweis
Ausländische Staatsangehörige
- Reisepass
- Ausländerausweis
eUmzug
Unabhängig von den Schalteröffnungszeiten können Sie Ihren Zuzug, Umzug oder Wegzug elektronisch unter eUmzug melden.