Im Zusammenhang mit dem Ersatzbau des Stützpunktes Ricken des Kantons St. Gallen muss der Hochwasserschutz des Bühlbachs sichergestellt sowie der Gewässerraum ausgeschieden werden. Dies wird mittels Sondernutzungsplan vorgenommen.
Der Gemeinderat führt nun für das Bachbauprojekt mit Sondernutzungsplan das Mitwirkungsverfahren nach Art. 34 PBG durch.
Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen während 58 Tagen auf und können vom 26. Juni 2025 bis 22. August 2025 bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald oder unter www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.
Die massgebende Auflage findet auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch (amtliches Publikationsorgan) statt.
Anregungen und Vorschläge können bis 22. August 2025 direkt über die Website mitwirkung-gommiswald.ch eingegeben werden.