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Aufhebung bisheriger Überbauungsplan und Erlass neuer Sondernutzungsplan Hinterernetschwil
Der Gemeinderat Gommiswald hat am 15. Juni 2021 gestützt auf Art. 41 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:
Aufhebung Überbauungsplan Hinterernetschwil vom 27. Februar 2012
mit besonderen Vorschriften
Erlass Sondernutzungsplan Hinterernetschwil
mit besonderen Vorschriften
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 23. Juni bis 22. Juli 2021, bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald öffentlich auf und können unter www.gommiswald.ch eingesehen werden.
Die massgebende Auflage findet auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch (amtliches Publikationsorgan) statt.
Einsprachen gegen die Aufhebung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald, einzureichen.