Aufhebung bisheriger Überbauungsplan und Erlass neuer Sondernutzungsplan Hinterernetschwil

Der Gemeinderat Gommiswald hat am 15. Juni 2021 gestützt auf Art. 41 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:

Aufhebung Überbauungsplan Hinterernetschwil vom 27. Februar 2012
mit besonderen Vorschriften

Erlass Sondernutzungsplan Hinterernetschwil
mit besonderen Vorschriften

Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 23. Juni bis 22. Juli 2021, bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald öffentlich auf und können unter www.gommiswald.ch eingesehen werden.

Die massgebende Auflage findet auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch (amtliches Publikationsorgan) statt.

Einsprachen gegen die Aufhebung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald, einzureichen.

err_Raumplaner_AG_-_Aufhebung_rechtskraeftiger_Überbauungsplan

Politische_Gemeinde_Ernetschwil_-_Überbauungsplan_Intensiverholungszone Hinterernetschwil

Politische_Gemeinde_Ernetschwil_-_besondere_Vorschriften

err_Raumplaner_AG_-_Planungsbericht_Sondernutzungsplan_Intensiverholungszone Hinterernetschwil

err_Raumplaner_AG_-_besondere_Vorschriften_Sondernutzungsplan

err_Raumplaner_AG_-_Sondernutzungsplan_Intensiverholungszone Hinterernetschwil