Der Gemeinderat beabsichtigt, den Überbauungsplan Gebertingen Ost (Bünt) aufzuheben und eröffnet das Mitwirkungsverfahren gemäss Art. 34 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG). Folgende Dokumente sind Bestandteile des Mitwirkungsverfahren:
Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen während 30 Tagen auf und können vom 02. März bis 31. März 2021 bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald oder unter
www.gommiswald.ch eingesehen werden.
Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald eingereicht werden.