Aufhebung Überbauungsplan Gebertingen Ost (Bünt)

Der Gemeinderat Gommiswald hat am 27. April 2021 gestützt auf Art. 41 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) aufgehoben:

Überbauungsplan Gebertingen Ost (Bünt)

mit besonderen Vorschriften

Die Aufhebung liegt während 30 Tagen, d.h. vom 20. Mai bis 18. Juni 2021, bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald öffentlich auf und kann unter www.gommiswald.ch eingesehen werden.

Die massgebende Auflage findet auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch (amtliches Publikationsorgan) statt.

Einsprachen gegen die Aufhebung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald, einzureichen.