Erneuerungswahlen der Gemeindebehörde für die Amtsdauer 2025-2028

Am Sonntag, 22. September 2024 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, finden die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2025-2028 statt für:

  • Gemeindepräsident bzw. Gemeindepräsidentin

  • sechs weitere Mitglieder des Gemeinderates

  • fünf Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission


Einreichung von Wahlvorschlägen

Für die Wahlen können bis Freitag, 5. Juli 2024, 14.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Gommiswald Wahlvorschläge eingereicht werden (Art. 24 WAG). Die Gemeindekanzlei Gommiswald stellt entsprechende Formulare zur Verfügung. Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel.

Zweiter Wahlgang oder stille Wahl

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind gegebenenfalls bis Mittwoch, 2. Oktober 2024, 16.30 Uhr der Gemeindekanzlei Gommiswald einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich (Art. 28 WAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.