Rücktritt von Otmar Arnold als Gemeinderat

Otmar Arnold hat den Gemeinderat Gommiswald um seinen vorzeitigen Rücktritt per 31. Dezember 2021 ersucht. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 31. August 2021 diesem Wunsch stattgegeben. Der Gemeinderat bedankt sich ganz herzlich für sein grosses Engagement und Einsatz zum Wohle der Gesellschaft und der Gemeinde Gommiswald.

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl für ein Mitglied des Gemeinderats für den Rest der Amtsdauer 2021 – 2024 auf den 13. Februar 2022 festgelegt.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Für diese Wahl können Wahlvorschläge eingereicht werden (Art. 24 Abs. 1 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen; abgekürzt WAG). Wahlvorschläge können bis Freitag, 26. November 2021, 17.00 Uhr bei der Gemeindekanzlei Gommiswald eingereicht werden. Sie sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 24 Abs. 1 WAG). Die Gemeindekanzlei gibt entsprechende Formulare ab. Die Gemeinde erstellt die Stimmzettel.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 10. April 2022 statt.

Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Freitag, 26. Februar 2022, 17.00 Uhr der Gemeindekanzlei Gommiswald einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich (Art. 28 WAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.