Schutzverordnung - Mitwirkung

Die Gemeinde Gommiswald revidiert und führt die drei bestehenden Schutzverordnungen im Bereich des Natur- und Landschaftsschutz der ehemaligen Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden zusammen.

Der Gemeinderat führt nun für die ausgearbeitete Schutzverordnung Bereich Natur- und Landschaftsschutz das Mitwirkungsverfahren nach Art. 34 PBG durch. Folgende Dokumente sind Bestandteile des Mitwirkungsverfahren:

Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen während 30 Tagen auf und können vom 19. April bis 18. Mai 2021 bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald oder  eingesehen werden. Die Inventarblätter können bei der Gemeindekanzlei Gommiswald für die einzelnen Objekte verlangt werden.

Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald eingereicht werden.