Der Gemeinderat Gommiswald hat am 15. Juni 2021 gestützt auf Art. 39 ff des Strassengesetzes (sGS 732.1, abgekürzt StrG) erlassen:
Teilstrassenplan Umlegung Haslenweg, Ernetschwil
Gemeindeweg 2. Klasse
Der Teilstrassenplan liegt in Koordination mit dem Sondernutzungsplan Hinterernetschwil während 30 Tagen, d.h. vom 23. Juni 2021 bis 22. Juli 2021, bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald öffentlich auf und kann unter www.gommiswald.ch eingesehen werden.
Die massgebende Auflage findet auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch (amtliches Publikationsorgan) statt.
Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald, einzureichen.
err_Raumplaner_AG_-_Teilstrassenplan_Umlegung_Haslenweg_Ernetschwil