Der Gemeinderat hat am 4. Februar 2025 gestützt auf Art. 41 ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) erlassen:
I.Nachtrag Baureglement
Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, d.h. vom 3. März 2025 bis 1. April 2025, bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald öffentlich auf und können unter www.publikationen.sg.ch eingesehen werden.
Einsprachen gegen den Erlass sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Gommiswald, Dorfplatz 16, 8737 Gommiswald, einzureichen.