Das Förderzentrum steht den Schülerinnen und Schülern ab der 5. Primarklasse bis zur 3. Oberstufe zur Verfügung und befindet sich im Pavillon OSZ in Gommiswald. Die Lehrpersonen sind unter der Tel. Nr. 079 688 96 81 erreichbar.
Die Oberstufenschulgemeinde Gommiswald-Ernetschwil-Rieden führt seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 die integrative Schulungsform für Lernende mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen.
Die Umsetzung erfolgt nach dem folgenden Konzept, welches auf dem kantonalen Konzept fördernde Massnahmen vom 9. Februar 2006 basiert. Das kantonale Konzept richtet sich nach den Weisungen des Kantons, in Ausführung von Art. 34ff. des Volksschulgesetzes vom 13. Januar 1983 und Art. 6ff. der Verordnungen über den Volksschulunterricht vom 11. Juni 1996.
In der integrativen Schulungsform besuchen Lernende mit besonderen Bedürfnissen die Regelklasse und werden durch Fachpersonen zusätzlich unterstützt. Die Fachperson für Schulische Heilpädagogik berät und unterstützt die Lehrpersonen. Das Angebot der Oberstufenschule Gommiswald-Ernetschwil-Rieden umfasst die Schulzeit von der 7. bis zur 9. Klasse. Für Lernende mit individuellen Lernzielen besteht die Möglichkeit, die 9. Klasse in der Werkjahrschule Uznach zu besuchen. Während der Berufsausbildung besteht das Angebot der schulischen Nachbetreuung.
Die Oberstufenschule Gommiswald-Ernetschwil-Rieden unterstützt Lernende mit besonderen Bedürfnissen im kognitiven, emotionalen oder sozialen Bereich und ermöglicht ihnen so in der Regelkasse zu verbleiben. Dabei ist die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrpersonen und weiteren Fachpersonen von besonderer Bedeutung. Ein weiterer Schwerpunkt ist das frühzeitige Erkennen von besonderen Bedürfnissen und Fähigkeiten. Dadurch kann ein Beitrag zur Prävention geleistet werden. Lernende werden auf die berufliche Eingliederung vorbereitet.
Die Arbeit mit Lernenden findet integriert in der Klasse (Team Teaching), in kleinen Gruppen oder mit einzelnen Kindern statt. Die Arbeitsweise in der integrativen Schulungsform entspricht den Grundsätzen einer heilpädagogischen UnterrichtsgestaItung.
Besondere Schwerpunkte sind:
Die Ziele der Förderung werden in einem gemeinsamen Gespräch mit den Eltern, der Klassenlehrperson und der Fachperson für Schulische Heilpädagogik festgelegt und überprüft. Die konkrete Planung der Förderung ist Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen der Klassenlehrperson, den Fachlehrpersonen und der Fachperson für Schulische Heilpädagogik. Bei Bedarf können der SPD oder weitere Fachstellen beigezogen werden. Als Grundlage dienen die kantonalen Vorgaben sowie das lokale Förderkonzept Sonderpädagogik.