Sozialamt

Kontakt

Sozialamt Gommiswald
Dorfplatz 16
8737 Gommiswald

Tel. 058 228 70 17
sozialamt@gommiswald.ch

Ansprechpartner

Züger Petra
Züger Petra Leiterin Sozialamt Tel. 058 228 70 17 petra.zueger@gommiswald.ch
Bernet Tamara
Bernet Tamara Mitarbeiterin Tel. 058 228 70 17 tamara.bernet@gommiswald.ch

Dienstleistungen

Wirtschaftliche Hilfe

Die Sozialhilfe hilft Menschen in finanziellen und persönlichen Notlagen. Die Hilfe ist der jeweiligen Situation angepasst und erfordert das aktive Mitwirken der Betroffenen. Es ist eine Hilfe zur Selbsthilfe.

Finanzielle Hilfe wird geleistet, soweit keine Hilfeleistung durch unterstützungspflichtige Verwandte oder andere Dritte gewährt wird und kein Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen besteht oder diese nicht rechtzeitig verfügbar sind.

Die Ausrichtung der Sozialhilfe erfolgt im Rahmen des Sozialhilfegesetzes des Kantons St. Gallen (SHG). Das Sozialamt Gommiswald orientiert sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS) und der St. Gallischen Konferenz für Sozialhilfe (KOS).

Für eine Neuanmeldung oder allgemeine Auskünfte melden Sie sich bitte unter 058 228 70 17 oder sozialamt@gommiswald.ch.

Merkblatt für Sozialhilfebezüger

Nachweis Sozialhilfebezug

Einen Nachweis für den Bezug (oder den Nicht-Bezug) von Sozialhilfe-Leistungen erhalten Sie für:

  • Umwandlung der Bewilligung B auf C
  • Familiennachzug
  • Einbürgerung
  • Kantonswechsel

Bitte fordern Sie die Bestätigung per Mail an sozialamt@gommiswald.ch an.

Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Vorschüsse von Unterhaltsbeiträgen. Ausserdem helfen wir bei der Durchführung von Inkassoverfahren des Unterhaltsanspruchs. Für Auskünfte und die Hilfe bei der Anmeldung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe | sg.ch

Merkblatt GIVU 2025

Asyl- und Flüchtlingswesen

Das Sozialamt betreut die in Gommiswald wohnhaften und auf Unterstützung angewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge. Dabei wird es von freiwilligen Helferinnen und Helfer unterstützt.

 

Freiwillige Gottis / Göttis für Flüchtlinge gesucht

Geflüchtete Menschen sind bei ihrer Ankunft in der Schweiz mit vielen Herausforderungen konfrontiert. Damit das Einleben besser gelingt, sind wir auf der Suche nach Freiwilligen, die den Flüchtlingen helfen, sich in der Schweiz besser zurechtzufinden und zu integrieren. Sie können bei Hausaufgaben helfen, gemeinsam Gommiswald entdecken oder einfach nur zusammen Kaffee trinken und plaudern.

Haben Sie Interesse, sich als Gotti oder Götti freiwillig zu engagieren? Das Sozialamt Gommiswald freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme: sozialamt@gommiswald.ch oder 058 228 70 17.

Elternschaftsbeiträge

Bei Geburt eines Kindes haben die Eltern Anspruch auf Elternschaftsbeiträge der Wohnsitzgemeinde, wenn sich ein Elternteil persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und wenn der Lebensunterhalt durch das anrechenbare Einkommen und das Vermögen der Familie nicht gedeckt ist.

Elternschaftsbeiträge werden für die ersten 6 Monate nach der Geburt ausgerichtet.

Zahlungen werden nach dem kantonalen Gesetz über Elternschaftsbeiträge (sGS 372.1) ausgerichtet.

Elternschaftsbeiträge | sg.ch