Sozialamt

Kontakt

Sozialamt Gommiswald
Dorfplatz 16
8737 Gommiswald

Tel. 058 228 70 17
sozialamt@gommiswald.ch

Ansprechpartner

Züger Petra
Züger Petra Leiterin Sozialamt Tel. 058 228 70 17 petra.zueger@gommiswald.ch
Bernet Tamara
Bernet Tamara Mitarbeiterin Tel. 058 228 70 17 tamara.bernet@gommiswald.ch

Dienstleistungen

Wirtschaftliche Hilfe

Die Ausrichtung der Sozialhilfe erfolgt im Rahmen des kant. Sozialhilfegesetzes. Das Sozialamt Gommiswald orientiert sich an den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffenliche Sozialhilfe (SKOS) und der St. Gallischen Konferenz für Sozialhilfe (KOS).

Anspruchsvoraussetzungen

Die Ausrichtung von wirtschaftlicher Hilfe verlangt eine vorgängige Beurteilung der Situation der Hilfesuchenden. Zur Prüfung eines Gesuches sind alle relevanten Informationen und Unterlagen, wie

  • Wohnadresse
  • Mietvertrag
  • Krankenkassenpolice
  • Lohnabrechnungen
  • Bankauszüge
  • Gerichtsentscheide
  • evtl. Arztzeugnisse

usw. einzureichen.

Alimentenbevorschussung

Die Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe wird nach dem Gesetz über Inkassohilfe und Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge (GIUV) ausgerichtet. Das Sozialamt leistet unmündigen und mündigen Kindern unentgeltlich Inkassohilfe oder Vorschüsse, wenn die Eltern ihrer Unterhaltpflicht nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen.

Anspruch auf Inkassohilfe haben auch Erwachsene für ihre eigenen Unterhaltsbeiträge aus Scheidungs- oder Trennungsurteilen.

Anspruchsvoraussetzungen

Die Ausrichtung von Alimentenbevorschussung und Inkassohilfe bedingt eine vorgängige Beurteilung der Situation des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin. Ein Gesuch ist mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Rechtstitel (Urteil, Verfügung, behördlich genehmigter Unterhaltsvertrag)
  • Ausweise über die finanziellen Verhältnisse  des anspruchsberechtigen Kindes, des obhutsberechtigten Elternteils, des Konkubinatspartners und des Stiefelternteils (Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Rentenbescheinigungen)
  • Aufstellung über abzugsfähige Kosten
  • Inkasso- und Prozessvollmacht
  • Nachweis, dass Inkassoversuche (schriftliche Zahlungsaufforderung, Mahnung, usw.) bereits erfolgt sind
  • Ausbildungsnachweise (Schulbestätigung, Lehrvertrag, usw.) für Kinder, die das 16. Altersjahr vollendet haben
  • Bank- oder Postkonoverbindungen
Elternschaftsbeiträge

Bei Geburt eines Kindes hat die Mutter Anspruch auf Elternschaftsbeiträge der Wohnsitzgemeinde, wenn sie sich persönlich der Pflege und Erziehung des Kindes widmet und wenn der Lebensunterhalt durch das anrechenbare Einkommen und das Vermögen der Mutter und des Ehemannes bzw. des Konkubinatspartners nicht gedeckt ist.

Elternschaftsbeiträge werden für die ersten 6 Monate nach der Geburt ausgerichtet.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Geburtsschein oder Familienschein
  • Lohnausweis(e)
  • Steuerausweis
  • Renten- oder Taggeldbescheinigung
  • Rechtstitel für Unterhaltsansprüche
  • Mietvertrag
  • Ausweis für Prämien der Kranken- und Unfallversicherung
  • Aufstellung über ungedeckte Krankheits- und Zahnbehandlungskosten sowie ärztlich verordnete Hilfsmittel
  • Aufstellung der Aus- und Weiterbildungskosten sowie Stipendien
  • Bank- oder Postkontoverbindung

Zahlungen werden nach dem kantonalen Gesetz über Elternschaftsbeiträge (sGS 372.1) ausgerichtet.

Asylwesen

Das Sozialamt betreut die in Gommiswald wohnhaften und auf Hilfe angewiesenen Asylbewerber und Flüchtlinge. Dabei wird es von freiwilligen Helferinnen und Helfer unterstützt.