Einwohneramt

Kontaktdaten

Einwohneramt Gommiswald
Dorfplatz 16
8737 Gommiswald

Tel. 058 228 70 10
frontoffice@gommiswald.ch

Ansprechpartner

Herrmann Nicole
Herrmann Nicole Leiterin Einwohneramt Tel. 058 228 70 10 nicole.herrmann@gommiswald.ch
Kessler Nadia
Kessler Nadia Mitarbeiterin Tel. 058 228 70 10 nadia.kessler@gommiswald.ch

Dienstleistungen

Beim Einwohneramt können folgende Dienstleistungen vorgenommen werden:

Zuzug, Um- bzw. Wegzug

Wer in eine politische Gemeinde zu- oder wegzieht oder in ihr umzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden. Sie können Ihren Zuzug, Umzug oder Wegzug persönlich oder elektronisch mit «eUmzug» melden.

Nähere Informationen zur An- bzw. Abmeldung.

Beglaubigungen

Im Geschäftsverkehr mit Behörden, Banken, Pensionskassen usw. wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. für Vollmachten, Kapitalauszahlungen, Einträge ins Handelsregister oder bei Kirchenaustritt).

Beglaubigung einer Unterschrift
Wir bescheinigen, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in unserer Anwesenheit angebracht oder uns gegenüber als die eigene anerkannt hat. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich am Schalter vorsprechen und einen Pass oder eine Identitätskarte vorweisen können.

Der Preis für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt Fr. 15.00.

Beglaubigung einer Kopie
Wir bescheinigen, dass die Kopie ein uns vorgelegtes Dokument vollständig und richtig wiedergibt.

Der Preis für die beglaubigte Kopie beträgt Fr. 10.00.

Hundelösung

Gemäss kantonalem Hundegesetz müssen alle Hunde, die das Alter von drei Monaten erreicht haben, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der AMICUS registriert werden. Zudem muss der Hund bei der Hundekontrollstelle der Gemeinde gemeldet und gelöst werden. Die Hundesteuer wird zu Beginn des Kalenderjahres fällig. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer in vollem Umfang am Ende des Kalendermonats, in dem die Steuerpflicht entstanden ist, fällig.

Hundesteuer

Die Hundetaxe pro Jahr und Hund beträgt Fr. 100.00.

Identitätskarte

Die Identitätskarte ist weiterhin beim Einwohneramt erhältlich. Aufgrund der Vorschriften des Bundes ist es notwendig, dass der Antragsteller bzw. die Antragstellerin persönlich beim Einwohneramt vorbeikommt. Das Antragsformular muss ab dem 7. Altersjahr eigenhändig unterzeichnet werden. Minderjährige und Verbeiständete mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit müssen von ihrem gesetzlichen Vertreter begleitet werden.

Mitbringen müssen Sie folgende Unterlagen:
•Aktuelles Passfoto (auch für Babys). Bitte beachten Sie die speziellen Anforderungen an die Passfotos.
•alte Identitätskarte (falls vorhanden)
•bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige der Polizei.

Gültigkeitsdauer

Erwachsene: 10 Jahre

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre: 5 Jahre

Kosten

Erwachsene: Fr. 70.00

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre: Fr. 35.00

Pass

Der Pass oder das Kombi-Angebot (Pass und ID) kann nur bei der kantonalen Ausweisstelle St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen beantragt werden.

Es ist eine Terminvereinbarung für die persönliche Vorsprache in St. Gallen notwendig:

Im biometrischen Pass werden ein Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke auf einem Datenchip gespeichert.

Gültigkeitsdauer

Erwachsene: 10 Jahre
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre: 5 Jahre

Kosten

Erwachsene Pass: Fr. 145.00
Erwachsene Kombi (Pass + ID): Fr. 158.00

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre Pass: Fr. 65.00
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre Kombi (Pass + ID): Fr. 78.00

Ausländerbewilligung

Für die Erteilung, Verlängerung oder allfälliger Entzug von Ausländerbewilligungen ist das Migrationsamt St. Gallen zuständig. Merkblätter und Formulare für diverse Bewilligungen können über die Homepage des Migrationsamtes (www.migrationsamt.sg.ch) heruntergeladen oder direkt beim Einwohneramt verlangt werden. Die ausgefüllten Gesuche samt den notwendigen Unterlagen nimmt das Einwohneramt des Wohnortes entgegen.

Adressauskünfte

Adressauskünfte können im Rahmen des Datenschutzes an Privatpersonen, Firmen und Institutionen erteilt werden, sofern ein entsprechender Interessennachweis vorliegt. Die schriftliche Adressanfrage mit Interessennachweis kann per E-Mail oder Post dem Einwohneramt zugesendet werden. Die Adressauskunft kostet Fr. 15.- zzgl. Porto.

Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag

Wenn Sie Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie eine Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag (früher Handlungsfähigkeitszeugnis). Sie können das Zeugnis bei uns via Online-Schalter oder telefonisch bestellen und wir senden Ihnen dieses mit Rechnung zu, oder Sie können dieses direkt am Schalter beim Einwohneramt gegen Vorweisen Ihres Ausweises und Bezahlung beziehen. Die Kosten für die Ausstellung der Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag betragen Fr. 25.-.

Wohnsitzbescheinigung

Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck einen Nachweis Ihres Wohnsitzes? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbescheinigung via Online-Schalter oder telefonisch bestellen und wir senden Ihnen diese mit Rechnung zu, oder Sie können dieses direkt am Schalter beim Einwohneramt gegen Vorweisen Ihres Ausweises und Bezahlung beziehen. Die Kosten für die Ausstellung der Wohnsitzbescheinigung betragen Fr. 15.00 (zzgl. Porto).

Lernfahrausweis

Für die Erteilung einer Lernfahrausweis-Kategorie müssen Sie das Formular «Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises» mit den notwendigen Unterlagen beim Einwohneramt einreichen, und zwar frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters für die entsprechende Kategorie.

Sie können das Gesuchsformular beim Einwohneramt oder online beziehen.

Vor dem Einreichen des Gesuchs müssen Sie bei einem Optiker Ihr Sehvermögen testen lassen. Das Ergebnis wird direkt auf dem Gesuchsformular eingetragen. Besitzen Sie bereits einen Lernfahrausweis, dessen Ausstellungsdatum nicht mehr als 2 Jahre zurückliegt, ist der Sehtest nicht erforderlich.

Bei erstmaliger Einreichung müssen die Personalien vom Einwohneramt des Wohnortes bestätigt werden. Dazu wird ein Pass, eine Identitätskarte oder ein Ausländerausweis benötigt.

Online Schalter Einwohneramt
Auskunft über Beistandschaft und VorsorgeauftragCHF 25.00Bestellen
Biometrischer Pass 10 [PDF, 88 KB]Download
Einwilligungserklärung [PDF, 65 KB]Download
Merkblatt Identitätskarte [PDF, 88 KB]Download
WohnsitzbestätigungCHF 15.00Bestellen
Wohnsitzbestätigung RAVgratisBestellen
Zuzug, Umzug, WegzugLink