Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf dem Grundeigentum. Steuerpflichtig sind die natürlichen und die juristischen Personen, die zu Beginn des Kalenderjahres Eigentümer oder Nutzniesser des Grundstückes sind. Die Steuer wird nach dem für die Vermögenssteuer massgebenden Wert des Grundstückes zu Beginn des Kalenderjahres bemessen.
Die Steuer beträgt in Gommiswald 0,8 Promille für Grundstücke von natürlichen und juristischen Personen und 0,2 Promille für Grundstücke von juristischen Personen, die von der Steuerpflicht befreit sind und deren Grundstücke unmittelbar öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken dienen.