Sondernutzungsplan Hinterernetschwil - Mitwirkung

Der Gemeinderat beabsichtigt den Überbauungsplan Intensiverholungszone Hinterernetschwil zu ändern. Infolge des neuen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt PBG) muss der Überbauungsplan Intensiverholungszone Hinterernetschwil, welcher nach altem Recht erlassen wurde, aufgehoben und als Sondernutzungsplan Hinterernetschwil II, nach neuem Recht erlassen werden. Folgende Dokumente sind Bestandteile des Mitwirkungsverfahren:

Die Unterlagen zur Mitwirkung liegen während 30 Tagen auf und können vom 19. April bis 18. Mai 2021 bei der Gemeindekanzlei Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald auf.

Während der Mitwirkungsfrist können schriftliche Stellungnahmen beim Gemeinderat Gommiswald, Rietwiesstrasse 2, 8737 Gommiswald eingereicht werden.